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Haselbach startet die Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Haselbach packt die Kommunale Wärmeplanung an und hat damit die Bayernwerk Netz GmbH (Regensburg) und das Institut für nachhaltige Energieversorgung GmbH (Rosenheim) beauftragt. „Unser Ziel ist es, unseren Bürgerinnen und Bürgern greifbare und klar verständliche Antworten zur Frage zu geben, wie der Wärmebedarf in unserer Gemeinde in Zukunft durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann“, sagt Bürgermeister Dr. Simon Haas.
Kommunalbetreuer Johann Seebauer (Bayernwerk Netz GmbH), der den Wärmeplanungsprozess begleiten wird, wies auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin: Gemeinden wie Haselbach mit weniger als 10.000 Einwohnern müssen laut Gesetz bis zum 30. Juni 2028 eine Kommunale Wärmeplanung (KWP) vorlegen. „Mir ist es wichtig, dass wir praxisnahe Ergebnisse bekommen, keinen Papiertiger, der in der Schublade landet“, betonte Bürgermeister Dr. Simon Haas bei der Auftaktveranstaltung zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) im Rathaus Mitterfels.
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„Niemand muss jetzt zuhause seine Heizung rausreißen!“: Projektleiterin Christina Albrecht von der Bayernwerk Netz betonte, die KWP liefere einen Fahrplan für konkrete Maßnahmen und setze Prioritäten für die Zukunft: Welche Wärmequelle macht in welchem Teil des Gemeindegebiets Sinn? „Auch die bereits vorangeschrittenen Überlegungen eines Nahwärmenetzes im Ortskern von Haselbach werden wir in der Wärmeplanung berücksichtigen“, so Albrecht.
Gebäudetypen, Baualtersklassen, Verbraucher, Erzeuger, Energiequellen: „Wir werden mit INEV neben einer statistischen Betrachtung mit allen relevanten Akteuren vor Ort Kontakt aufnehmen, um aktuelle und detaillierte Daten erfassen und auswerten zu können“, sagte Christina Albrecht. Kommunalbetreuer Johann Seebauer betonte, eine kontinuierliche Beteiligung der Öffentlichkeit sei von zentraler Bedeutung. Daher gehört auch die Organisation einer Bürgerinformationsveranstaltung zu den Aufgaben, die für das kommende Jahr auf der Agenda der KWP stehen.
Aufgabe der KWP ist es nach den gesetzlichen Vorgaben nicht, eine Detailplanung zur technischen Umsetzung und zur wirtschaftlichen Machbarkeit zu liefern, oder gar fixe Preise für die Wärmelieferung an Endkunden. „Das wäre nach Abschluss der KWP dann im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die nächste Aufgabe“, so Albrecht.
Unabhängig von der KWP gilt seit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Gemeinden in der Größenordnung von Haselbach, dass neue Gas- oder Ölheizungen ab dem 1. Juli 2028 nur zulässig sind, wenn sie zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
„Aber auch darüber werden wir im Rahmen der Bürgerbeteiligung noch gesondert informieren“, kündigt Bürgermeister Haas an.
Darum geht es bei der Kommunalen Wärmeplanung:
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Antwort auf die Herausforderungen des Klimawandels und der Energiewende. Die Wärmeversorgung vor Ort soll nachhaltig und effizient gestaltet werden, um klimaschädliche CO₂-Emissionen zu reduzieren. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz hat der Freistaat festgelegt, dass Bayern bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll.
Die Bundesgesetzgebung gibt folgende vier Schritte für die Kommunale Wärmeplanung vor:
- Eignungsprüfung / Bestandsanalyse
Bei der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf, der Verbrauch und die damit einhergehenden Treibhausgasemissionen erhoben. Diese Daten werden unter Berücksichtigung von Gebäudetypen, Baualtersklassen sowie Versorgungsstrukturen aus Gas- und Wärmenetzen, Heizzentralen und Speichern erfasst. Außerdem werden Beheizungsstrukturen von Gebäuden ermittelt.
- Potenzialanalyse
Die Potenzialanalyse zeigt Möglichkeiten zur Reduktion des Wärmebedarfs auf. Zudem werden lokale Potenziale erneuerbarer Energien und Abwärmepotenziale ermittelt.
- Zielszenario
Das Zielszenario basiert auf den Ergebnissen der Bestands- und der Potentialanalyse. Dieses soll aufzeigen, wie der zukünftige Wärmebedarf durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Hierbei wird eine räumlich detaillierte Beschreibung der benötigten Versorgungsstruktur im Jahr 2040 erstellt, inklusive eines Zwischenziels für 2030. Dies erfolgt durch die Identifikation geeigneter Bereiche für Wärmenetze und Einzelversorgung.
- Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Auf Grundlage des Zielszenarios wird ein Fahrplan zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dabei werden konkrete Maßnahmen, Prioritäten und ein Zeitplan für die kommenden Jahre ausgearbeitet. Es werden konkrete Ziele zur erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der künftigen Energieversorgungsstruktur gesetzt.
Förderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative
Das Projekt wird gefördert aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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EINLADUNG
„Haselbach 2040“ – Nächste Schritte
Treffen der AG Dorferneuerung und Projektgruppe Dorfwettbewerb
Auch im neuen Jahr rührt sich wieder etwas: Die Gemeinde Haselbach nimmt voraussichtlich im Juli am Landesentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ teil, wo wir uns wieder von unserer Seite präsentieren wollen. Der beim ersten Jugendforum im Juli 2024 entworfene Abenteuerspielplatz soll Gestalt annehmen. Und die Umsetzung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Haselbach 2040“ könnte mit der Anordnung einer umfassenden Dorferneuerung eine wichtige Hürde nehmen. Diese Schritte möchten wir gemeinsam planen.
Wann: Donnerstag, 23. Januar, 18 Uhr
Wo: Sitzungssaal des Rathauses
Was:
- Umsetzung der Jugendbeteiligung „MitBestimmen“: Anlage eines Abenteuerspielplatzes
- Vorbereitung des Landesentscheids „Unser Dorf hat Zukunft“
- Weitere Planungen für eine Umfassende Dorferneuerung
Alle Mitglieder der beiden Arbeitsgruppen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere alle Jugendlichen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Ich freue mich auf eine zahlreiche Beteiligung!
Simon Haas
Erster Bürgermeister
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Bekanntmachung
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „WA Am Wirtskreuz“ der Gemeinde Haselbach durch Deckblatt Nr. 02
Der Gemeinderat Haselbach hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „WA Am Wirtskreuz“ durch Deckblatt Nr. 02 zu ändern. Die Änderung erfolgt im Zuge des Deckblatts zum Bebauungsplan Kleinei-Höfling (siehe unten).
Die Planunterlagen, die vom Gemeinderat gebilligt wurden, liegen nunmehr in der Zeit vom 9. Januar bis 10. Februar in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels aus und können nachfolgend auch digital eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.
Bek. öffentlich. Deckblatt WA Am Wirtskreuz - vereinfachtes Verfahren
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Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes Kleinei und Höfling durch Deckblatt 01 verbunden mit der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt 11 der Gemeinde Haselbach
Der Gemeinderat Haselbach hat in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen, die überarbeiteten Planunterlagen für das oben genannte Verfahren zu billigen und die öffentliche Auslegung gleichzeitig mit der Behördenbeteiligung durchzuführen. Durch die Änderung soll eine neue Bauparzelle nebst Zufahrt im Bereich der Ludwig-Christl-Straße entstehen.
Die Planunterlagen, die vom Gemeinderat gebilligt wurden, liegen nunmehr in der Zeit vom 9. Januar bis 10. Februar in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels aus und können nachfolgend auch digital eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich vorgebracht werden.
Bek. öffentlich. Auslegung DB 01 zum Bebauungsplan Kleinei-Höfling n
Begründung DB 01 Bebauungsplan Fassung vom 28.11.2024
Begründung DB 11 Flächennutzungsplan Fassung vom 28.11.2024
Planzeichnung DB 01 Bebauungsplan Fassung vom 28.11.2024
Planzeichnung DB 11 Flächennutzungsplan Fassung vom 28.11.2024
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Ich bedanke mich im Namen der Gemeinde für das gute und vertrauensvolle Miteinander in diesem zu Ende gehenden Jahr und wünsche für die Festtage vor allem eines: Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens.
Mit den besten Wünschen für das Jahr 2025
Simon Haas
Erster Bürgermeister
Bitte beachten Sie:
Das Rathaus Haselbach ist vom 23. Dezember bis einschließlich 6. Januar nicht regulär besetzt; die Bürgersprechstunde am 26. Dezember entfällt wegen des Feiertags. Die Sprechstunde am 2. Januar findet nach vorheriger Anmeldung per Telefon (0160/99898160) oder E-Mail (
In dringenden Fällen erreichen Sie mich jederzeit unter der Rufnummer 0160/99898160.
Quartiersmanagerin Andrea Baumgartner befindet sich bis einschließlich 10. Januar im Urlaub.
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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuer
Wie nahezu alle anderen bayerischen Kommunen hat sich auch die Gemeinde Haselbach zuletzt mit der künftigen Höhe der Grundsteuer befasst. Der Anlass: die seit Jahren diskutierte Grundsteuerreform zum 1.1.2025. Wie die Entscheidung ausgefallen ist und was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie berechnet sich die Grundsteuer für ein Grundstück?
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Messbetrag, den das Finanzamt ermittelt, und dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 50 Euro und einem Hebesatz von 400 beträgt die jährliche Grundsteuer 50 Euro x 400 % = 200 Euro.
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Wie ändern sich die Hebesätze in Haselbach?
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden vom Gemeinderat einheitlich auf 330 festgelegt. Vorher galt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ein Hebesatz von 320, für die Grundsteuer B (andere Grundstücke) ein Hebesatz von 350.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?
Die Grundsteuer A ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu entrichten. Gebäude, die innerhalb von landwirtschaftlichen Hofstellen Wohnzwecken oder sonstigen Zwecken dienen, fallen anders als bisher künftig unter die Grundsteuer B. Zur Grundsteuer B gehören alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke.
Warum wird die Grundsteuer überhaupt angepasst?
Die Neufestsetzung der Grundsteuer ist das Ergebnis der bundesweiten Grundsteuerreform, die zum 1.1.2025 in Kraft tritt. Dazu wurden in den vergangenen Jahren die Messbeträge für alle Grundstücke neu ermittelt – die Eigentümer haben darüber jeweils einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Durch die veränderten Messbeträge war der Gemeinderat gefordert, die Hebesätze neu festzulegen. Diese Entscheidung erfolgte zudem vor dem Hintergrund extrem gestiegener Ausgaben in den vergangenen Jahren.
Wie verändert sich meine Grundsteuer?
Das ist nicht pauschal zu bestimmen: Abhängig von der Veränderung des Messbetrags durch die Neuerhebung sinkt die Grundsteuer in rund einem Viertel der Fälle sogar; in anderen Fällen steigt sie deutlich an. Im Durchschnitt bedeuten die neuen Hebesätze einen Anstieg um rund ein Drittel.
Wann erfahre ich, wie viel ich künftig bezahlen muss?
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar versendet; zum ersten Mal wirksam werden die neuen Steuersätze dann bei der ersten Abschlagszahlung am 15. Februar.
An wen kann ich mich wenden, falls noch Fragen offen sind?
Die Messbeträge wurden vom Finanzamt auf Basis der abgegebenen Steuererklärungen errechnet und an die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels übermittelt. Falls es dabei an einer Stelle einen Fehler gegeben hat, ist Ihr Ansprechpartner das Finanzamt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bewertungsstelle des Finanzamts Straubing unter Tel. 09421/941-0.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zur Berechnung der Grundsteuer oder Anliegen zu Adress- und Namensänderung wenden Sie sich bitte an die VG Mitterfels. Ansprechpartner ist Kämmerer Dominik Pflügl (Tel.: 09961/9400-22,
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Grundsteueraufkommen soll steigen
Gemeinderat beschließt neue Hebesätze – Deckblatt zum Bebauungsplan
Eine im Schnitt kräftig steigende Grundsteuer und eine umstrittene Bebauungsplanänderung – das waren die zentralen Ergebnisse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 28. November. Daneben ging es im Haselbacher Rathaus wieder einmal um die Planungen für den Neubau der Kindertagesstätte sowie den bevorstehenden Glasfaserausbau.
Nach den Vorberatungen im Oktober stand erneut ein Deckblatt zum Bebauungsplan Kleinei-Höfling auf der Tagesordnung – diesmal lag ein konkreter Abwägungsvorschlag vor. Bürgermeister Simon Haas verknüpfte diesen mit einer grundsätzlichen Aussprache über das Vorgehen bei ähnlichen beschränkten Bauleitplanänderungen: „Wir können nicht einmal Hü und einmal Hott sagen.“
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Entsprechend kontrovers verlief die Diskussion: Während ein Teil der Ratsmitglieder die Argumentation des Bürgermeisters unterstützte, erklärten andere, ein Grundsatzbeschluss sei kontraproduktiv, weil jeder Fall für sich betrachtet werden müsse. Am Ende setzten sich die Befürworter bei der Abstimmung über den Abwägungsvorschlag mit vier Gegenstimmen durch.
Neue Hebesätze für Grundsteuer
Ausführlich und kontrovers debattiert wurde auch über die künftige Höhe der Grundsteuer. Durch die Neuermittlung der Messbeträge im Zuge der bundesweiten Reform hätte sich das Gesamtaufkommen in der Gemeinde bei gleichbleibenden Hebesätzen um gut die Hälfte erhöht. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt schlug Bürgermeister Haas vor, den Hebesatz einheitlich für Grundsteuer A (bisher 320) und Grundsteuer B (bisher 350) auf 330 festzulegen.
Als Begründung führte der Rathauschef nicht nur „explodierende Personalkosten“, sondern auch „eine schleichende Inanspruchnahme der kommunalen Haushalte durch den Freistaat und den Bund“ ins Feld. „Einen solchen Schritt macht niemand gern, aber ohne höheres Aufkommen wird unser Haushalt absehbar in eine Schieflage geraten“, so Haas. Zwar wurde in der Diskussion mehrfach eine moderatere oder stufenweise Anhebung angeregt, mit Blick auf die vorliegenden Zahlen stimmte der Gemeinderat aber schließlich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer steigt damit voraussichtlich um knapp ein Drittel von auf rund 260.000 Euro.
Information und Verschiedenes
Grundsätzliche Zustimmung erhielt in der Sitzung auch das Farbkonzept für den geplanten Neubau des Hauses für Kinder. Die Farbgebung soll sich mit eher erdigen Tönen an der Gebäudehülle aus natürlichem Holz orientieren. Der entsprechende Vorschlag der Architekten und der Kita-Leitung wurde im Gemeinderat allgemein wohlwollend bewertet.
Bürgermeister Haas informierte den Gemeinderat außerdem über den Zeitplan der Deutschen Telekom für den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet. Im kommenden Frühjahr soll der geförderte Breitbandausbau starten. Bis dahin – so der Bürgermeister – müsse man „weite die Werbetrommel rühren“, damit möglichst viele der geförderten kostenlosen Anschlüsse auch gebaut werden: „Wir müssen den Leuten klarmachen, dass es danach zu spät ist.“ In der Sitzung des Gemeinderates wurden außerdem zwei Bauanträge gebilligt – ebenso wie ein Antrag auf Jugendförderung für die Ministrantenwallfahrt im Sommer dieses Jahres.