Hygieneregeln für Vereinstreffen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. Juni beschlossen, dass die Nutzung gemeindlicher Räume für Vereinsaktivitäten im Einklang mit der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wieder zugelassen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die einschlägigen Hygienevorgaben (insbesondere Sicherheitsabstand, Handhygiene, regelmäßige Durchlüftung) eingehalten werden. Außerdem gelten für Vereinstreffen, die nicht anderweitigen rechtlichen Vorgaben unterliegen, folgende Bedingungen:
- Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Personen beschränkt.
- Die Teilnehmer an jedem einzelnen Treffen werden dokumentiert.
- Es wird gegenüber der Gemeinde ein Verantwortlicher benannt, der für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist.
Bitte halten Sie sich im Interesse einer schrittweisen Öffnung des Vereinslebens an die Regeln und nehmen Sie aufeinander Rücksicht!