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Lärmschutz: Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn!

 

Die Gemeinde erreichen immer wieder Beschwerden über Nachbarschafts- beziehungsweise Umgebungslärm. Dabei besteht häufig Unsicherheit darüber, welche Aktivitäten denn nun erlaubt sind und welche nicht.

Neben der allgemeinen Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr gelten insbesondere für den Betrieb lärmintensiver Geräte in Wohngebieten weitere Einschränkungen nach der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV). Einige dieser Bestimmungen finden Sie in der nachstehenden Tabelle übersichtlich dargestellt.

Die Kommunen haben die Möglichkeit, über diese gesetzlichen Bestimmungen hinaus eine eigene Lärmschutzverordnung zu erlassen, die bußgeldbewehrt ist. Darauf hat die Gemeinde bisher verzichtet.  Wir rufen die Bürgerinnen und Bürger stattdessen zu gegenseitiger Rücksichtnahme auf: Bitte denken Sie an Ihre Nachbarn und verzichten Sie wenn möglich beispielsweise in der Mittagszeit und besonders am Samstagabend auf lärmintensive Betätigungen. Die entsprechenden sensiblen Zeiten finden Sie in der untenstehenden Tabelle gelb gekennzeichnet.

Und wie immer gilt: Miteinander reden hilft.Planen Sie eine Party, die die allgemeine Nachtruhe verletzt, oder müssen Sie lärmintensive Arbeiten in den Ruhezeiten durchführen, dann informieren Sie bitte vorher Ihre Nachbarn. Und fühlen Sie sich von den Aktivitäten Ihrer Nachbarn gestört, dann sprechen Sie diese bitte darauf an.

Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz finden Sie hier:

· https://www.bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/laermschutz/themenbereiche-laerm/

· https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/nachbarschaftslaerm-laerm-von-anlagen/nachbarschaftslaerm

 

 

Lärmschutzbestimmungen für Wohngebiete

 

00:00 -
07:00

07:00 -
09:00

09:00 -
13:00

13:00 -
15:00

15:00 -
17:00

17:00 -
20:00

20:00 -
00:00

Sonn- und
Feiertage

Freischneider

 

 

 

 

 

 

 

 

Baustellenbandsägemaschine

 

 

 

 

 

 

 

 

Baustellenkreissägemaschine

 

 

 

 

 

 

 

 

Tragbare Motorkettensäge

 

 

 

 

 

 

 

 

Verdichtungsmaschine

 

 

 

 

 

 

 

 

Beton- und Mörtelmischer

 

 

 

 

 

 

 

 

Bohrgerät

 

 

 

 

 

 

 

 

Grastrimmer/Graskantenschneider

 

 

 

 

 

 

 

 

Heckenschere

 

 

 

 

 

 

 

 

Rasenmäher

 

 

 

 

 

 

 

 

Laubbläser

 

 

 

 

 

 

 

 

Laubsammler

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertikutierer

 

 

 

 

 

 

 

 

Schredder

 

 

 

 

 

 

 

 

Transportbetonmischer

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweißstromerzeuger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betrieb erlaubt

 

Betrieb nach BImSchV verboten

 

Bitte nehmen Sie zu diesen Zeiten besondere Rücksicht auf Ihre Nachbarn.


 

Das Wetter in Haselbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Rathaus

  • Dienstag von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr
  • Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Sprechzeiten des Bürgermeisters

  • Donnerstag von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Sprechzeiten Quartiersmanagement

  • Dienstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Wertstoffhof:

  • Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Samstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Öffnungszeiten der VG Mitterfels

 

Haselbach
Landkreis Straubing-Bogen

Straubinger Straße 19
 94354 Haselbach

Tel. Rathaus
09961 / 942933-0

Tel. VG Mitterfels
09961 / 9400-0

Ansprechpartner in der VG