Bitte halten Sie die Gehwege verkehrssicher
In der Gemeinde Haselbach gilt eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung, die die Anlieger zur Reinhaltung und Sicherung von Gehwegen und -bahnen verpflichtet. Wir möchten auf die grundlegende Verantwortung der Grundstückseigentümer und Anwohner hinweisen, bei winterlichen Witterungsverhältnissen die Gehwege an ihren Grundstücken zu räumen und damit verkehrssicher zu halten. Dies gilt auch für die Eigentümer unbebauter Grundstücke! Bitte handeln Sie im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Miteinanders und sorgen Sie dafür, dass die Gehwege an unseren Ortsstraßen für Fußgänger gut und sicher zu benutzen sind.
Räum- und Streuplan
Für den Winterdienst auf den Gemeindestraßen beschließt der Gemeinderat jährlich einen aktuellen Räum- und Streuplan. Dieser wird nachfolgend öffentlich bekanntgemacht: