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Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuer
Wie nahezu alle anderen bayerischen Kommunen hat sich auch die Gemeinde Haselbach zuletzt mit der künftigen Höhe der Grundsteuer befasst. Der Anlass: die seit Jahren diskutierte Grundsteuerreform zum 1.1.2025. Wie die Entscheidung ausgefallen ist und was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie berechnet sich die Grundsteuer für ein Grundstück?
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Messbetrag, den das Finanzamt ermittelt, und dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 50 Euro und einem Hebesatz von 400 beträgt die jährliche Grundsteuer 50 Euro x 400 % = 200 Euro.
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Wie ändern sich die Hebesätze in Haselbach?
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden vom Gemeinderat einheitlich auf 330 festgelegt. Vorher galt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ein Hebesatz von 320, für die Grundsteuer B (andere Grundstücke) ein Hebesatz von 350.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?
Die Grundsteuer A ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu entrichten. Gebäude, die innerhalb von landwirtschaftlichen Hofstellen Wohnzwecken oder sonstigen Zwecken dienen, fallen anders als bisher künftig unter die Grundsteuer B. Zur Grundsteuer B gehören alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke.
Warum wird die Grundsteuer überhaupt angepasst?
Die Neufestsetzung der Grundsteuer ist das Ergebnis der bundesweiten Grundsteuerreform, die zum 1.1.2025 in Kraft tritt. Dazu wurden in den vergangenen Jahren die Messbeträge für alle Grundstücke neu ermittelt – die Eigentümer haben darüber jeweils einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Durch die veränderten Messbeträge war der Gemeinderat gefordert, die Hebesätze neu festzulegen. Diese Entscheidung erfolgte zudem vor dem Hintergrund extrem gestiegener Ausgaben in den vergangenen Jahren.
Wie verändert sich meine Grundsteuer?
Das ist nicht pauschal zu bestimmen: Abhängig von der Veränderung des Messbetrags durch die Neuerhebung sinkt die Grundsteuer in rund einem Viertel der Fälle sogar; in anderen Fällen steigt sie deutlich an. Im Durchschnitt bedeuten die neuen Hebesätze einen Anstieg um rund ein Drittel.
Wann erfahre ich, wie viel ich künftig bezahlen muss?
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar versendet; zum ersten Mal wirksam werden die neuen Steuersätze dann bei der ersten Abschlagszahlung am 15. Februar.
An wen kann ich mich wenden, falls noch Fragen offen sind?
Die Messbeträge wurden vom Finanzamt auf Basis der abgegebenen Steuererklärungen errechnet und an die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels übermittelt. Falls es dabei an einer Stelle einen Fehler gegeben hat, ist Ihr Ansprechpartner das Finanzamt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bewertungsstelle des Finanzamts Straubing unter Tel. 09421/941-0.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zur Berechnung der Grundsteuer oder Anliegen zu Adress- und Namensänderung wenden Sie sich bitte an die VG Mitterfels. Ansprechpartner ist Kämmerer Dominik Pflügl (Tel.: 09961/9400-22,
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Grundsteueraufkommen soll steigen
Gemeinderat beschließt neue Hebesätze – Deckblatt zum Bebauungsplan
Eine im Schnitt kräftig steigende Grundsteuer und eine umstrittene Bebauungsplanänderung – das waren die zentralen Ergebnisse der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 28. November. Daneben ging es im Haselbacher Rathaus wieder einmal um die Planungen für den Neubau der Kindertagesstätte sowie den bevorstehenden Glasfaserausbau.
Nach den Vorberatungen im Oktober stand erneut ein Deckblatt zum Bebauungsplan Kleinei-Höfling auf der Tagesordnung – diesmal lag ein konkreter Abwägungsvorschlag vor. Bürgermeister Simon Haas verknüpfte diesen mit einer grundsätzlichen Aussprache über das Vorgehen bei ähnlichen beschränkten Bauleitplanänderungen: „Wir können nicht einmal Hü und einmal Hott sagen.“
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Entsprechend kontrovers verlief die Diskussion: Während ein Teil der Ratsmitglieder die Argumentation des Bürgermeisters unterstützte, erklärten andere, ein Grundsatzbeschluss sei kontraproduktiv, weil jeder Fall für sich betrachtet werden müsse. Am Ende setzten sich die Befürworter bei der Abstimmung über den Abwägungsvorschlag mit vier Gegenstimmen durch.
Neue Hebesätze für Grundsteuer
Ausführlich und kontrovers debattiert wurde auch über die künftige Höhe der Grundsteuer. Durch die Neuermittlung der Messbeträge im Zuge der bundesweiten Reform hätte sich das Gesamtaufkommen in der Gemeinde bei gleichbleibenden Hebesätzen um gut die Hälfte erhöht. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt schlug Bürgermeister Haas vor, den Hebesatz einheitlich für Grundsteuer A (bisher 320) und Grundsteuer B (bisher 350) auf 330 festzulegen.
Als Begründung führte der Rathauschef nicht nur „explodierende Personalkosten“, sondern auch „eine schleichende Inanspruchnahme der kommunalen Haushalte durch den Freistaat und den Bund“ ins Feld. „Einen solchen Schritt macht niemand gern, aber ohne höheres Aufkommen wird unser Haushalt absehbar in eine Schieflage geraten“, so Haas. Zwar wurde in der Diskussion mehrfach eine moderatere oder stufenweise Anhebung angeregt, mit Blick auf die vorliegenden Zahlen stimmte der Gemeinderat aber schließlich einstimmig für den Vorschlag der Verwaltung. Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer steigt damit voraussichtlich um knapp ein Drittel von auf rund 260.000 Euro.
Information und Verschiedenes
Grundsätzliche Zustimmung erhielt in der Sitzung auch das Farbkonzept für den geplanten Neubau des Hauses für Kinder. Die Farbgebung soll sich mit eher erdigen Tönen an der Gebäudehülle aus natürlichem Holz orientieren. Der entsprechende Vorschlag der Architekten und der Kita-Leitung wurde im Gemeinderat allgemein wohlwollend bewertet.
Bürgermeister Haas informierte den Gemeinderat außerdem über den Zeitplan der Deutschen Telekom für den Glasfaserausbau im Gemeindegebiet. Im kommenden Frühjahr soll der geförderte Breitbandausbau starten. Bis dahin – so der Bürgermeister – müsse man „weite die Werbetrommel rühren“, damit möglichst viele der geförderten kostenlosen Anschlüsse auch gebaut werden: „Wir müssen den Leuten klarmachen, dass es danach zu spät ist.“ In der Sitzung des Gemeinderates wurden außerdem zwei Bauanträge gebilligt – ebenso wie ein Antrag auf Jugendförderung für die Ministrantenwallfahrt im Sommer dieses Jahres.
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BEKANNTMACHUNG DER TAGESORDNUNG
Am Donnerstag, 28.11.2024, um 19:30 Uhr
findet im Sitzungssaal der Gemeinde, Haselbach die
Sitzung des Gemeinderates
mit folgender Tagesordnung statt.
- Behandlung von Bauanträgen
- Neubau einer Garage in Dietersdorf auf Fl. Nr. 1723 Gemarkung Haselbach
- Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplätzen in Haselbach, Fl. Nr. 641/55
- Deckblatt 01 zum Bebauungsplan Kleinei und Höfling sowie DB 11 zum Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan; Abwägungs- und Auslegungsbeschluss
- Grundsteuerreform 2025, hier: Beratung und Beschlussfassung über Anpassung der Hebesätze
- Neubau der Kindertagesstätte St. Jakob, hier: Beratung über Farbkonzept
- Information, Wünsche, Anträge
- Anerkennung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 24.10.2024
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Haselbach, 20.11.2024
Dr. Simon Haas
Erster Bürgermeister
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Umfangreiches Besuchsprogramm für Partnergemeinde
Es war ein Parforceritt durch die Gemeinde Haselbach und den umliegenden Vorderen Bayerischen Wald, den eine kleine Delegation aus der Haselbacher Partnergemeinde Welykyj Beresnyj am Freitag, 15. November, und Samstag, 16. November, bewältigte. Nach der Unterzeichnung der Partnerschaftsurkunde Ende 2023 in der Ukraine war es der erste Gegenbesuch, verbunden mit dem Wunsch, möglichst viel von der bayerischen Partnergemeinde zu sehen.
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Besuch aus der Ukraine
Eine kleine Delegation aus der ukrainische Partnergemeinde Welykyj Beresnyj ist an diesem Freitag und Samstag in Haselbach zu Gast. Bürgermeister Bogdan Kyrlyk wird sich am Freitag um 13.30 Uhr im Rathaus in das Goldene Buch der Gemeinde eintragen. Am Samstagabend nimmt Kyrlyk am Totengedenken zum Volkstrauertag teil und legt gemeinsam mit dem Haselbacher Bürgermeister Simon Haas einen Kranz am Kriegerdenkmal nieder. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr mit einem Gottesdienst in der Pfarrkirche. Zu beiden Terminen ist die Öffentlichkeit herzlich eingeladen. Daneben ist an den beiden Tagen eine Reihe von Besichtigungen bei gemeindlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben geplant.
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Totengedenken am Volkstrauertag
Samstag, 16. November 2024
Die Gemeinde Haselbach und die Krieger- und Soldatenkameradschaft Haselbach gedenken am Samstag, 16. November, der Gefallenen und Vermissten beider Weltkriege sowie aller Opfer von Gewaltherrschaft und Terror. Der Volkstrauertag ist ein Tag der Mahnung, der den Wert von Frieden und Demokratie neu ins Bewusstsein rückt.
Alle Bürgerinnen und Bürger, besonders die Ortsvereine sowie die Mitglieder des Gemeinderates und des Pfarrgemeinderates, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.
Programm
16.30 Uhr: Treffen der Ortsvereine beim Gasthaus Häuslbetz, Aufstellung zum Kirchenzug
17:00 Uhr: Messe zum Volkstrauertag in der Pfarrkirche
Anschließend: Gedenkakt am Kriegerdenkmal und gemeinsame Kranzniederlegung mit der Partnergemeinde aus der Ukraine.
Simon Haas Ludwig Zollner
1.Bürgermeister 1. Vorstand der KuSK
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Einladung zur Bürgerversammlung
Am Freitag, 15. November 2024, um 19 Uhr im Gasthaus Häuslbetz
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Rechenschaftsbericht
- Rückblick auf durchgeführte Maßnahmen 2023 und 2024
- Vorschau und Information
- Wünsche und Anträge
Die Bürgerversammlung ist eine gute Gelegenheit, um miteinander über Fragen der Kommunalpolitik und der Gemeindeentwicklung ins Gespräch zu kommen.
Ich freue mich auf eine zahlreiche Teilnahme!
Dr. Simon Haas
Erster Bürgermeister der Gemeinde Haselbach