Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Grundsteuer
Wie nahezu alle anderen bayerischen Kommunen hat sich auch die Gemeinde Haselbach zuletzt mit der künftigen Höhe der Grundsteuer befasst. Der Anlass: die seit Jahren diskutierte Grundsteuerreform zum 1.1.2025. Wie die Entscheidung ausgefallen ist und was das für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wie berechnet sich die Grundsteuer für ein Grundstück?
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Messbetrag, den das Finanzamt ermittelt, und dem Hebesatz, den die Gemeinde festlegt. Beispiel: Bei einem Messbetrag von 50 Euro und einem Hebesatz von 400 beträgt die jährliche Grundsteuer 50 Euro x 400 % = 200 Euro.
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Wie ändern sich die Hebesätze in Haselbach?
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B wurden vom Gemeinderat einheitlich auf 330 festgelegt. Vorher galt für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) ein Hebesatz von 320, für die Grundsteuer B (andere Grundstücke) ein Hebesatz von 350.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B?
Die Grundsteuer A ist von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für land- und forstwirtschaftliche Flächen zu entrichten. Gebäude, die innerhalb von landwirtschaftlichen Hofstellen Wohnzwecken oder sonstigen Zwecken dienen, fallen anders als bisher künftig unter die Grundsteuer B. Zur Grundsteuer B gehören alle anderen bebauten oder unbebauten Grundstücke.
Warum wird die Grundsteuer überhaupt angepasst?
Die Neufestsetzung der Grundsteuer ist das Ergebnis der bundesweiten Grundsteuerreform, die zum 1.1.2025 in Kraft tritt. Dazu wurden in den vergangenen Jahren die Messbeträge für alle Grundstücke neu ermittelt – die Eigentümer haben darüber jeweils einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt erhalten. Durch die veränderten Messbeträge war der Gemeinderat gefordert, die Hebesätze neu festzulegen. Diese Entscheidung erfolgte zudem vor dem Hintergrund extrem gestiegener Ausgaben in den vergangenen Jahren.
Wie verändert sich meine Grundsteuer?
Das ist nicht pauschal zu bestimmen: Abhängig von der Veränderung des Messbetrags durch die Neuerhebung sinkt die Grundsteuer in rund einem Viertel der Fälle sogar; in anderen Fällen steigt sie deutlich an. Im Durchschnitt bedeuten die neuen Hebesätze einen Anstieg um rund ein Drittel.
Wann erfahre ich, wie viel ich künftig bezahlen muss?
Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Mitte Januar versendet; zum ersten Mal wirksam werden die neuen Steuersätze dann bei der ersten Abschlagszahlung am 15. Februar.
An wen kann ich mich wenden, falls noch Fragen offen sind?
Die Messbeträge wurden vom Finanzamt auf Basis der abgegebenen Steuererklärungen errechnet und an die Verwaltungsgemeinschaft Mitterfels übermittelt. Falls es dabei an einer Stelle einen Fehler gegeben hat, ist Ihr Ansprechpartner das Finanzamt. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bewertungsstelle des Finanzamts Straubing unter Tel. 09421/941-0.
Bei Fragen zum Grundsteuerbescheid, zur Berechnung der Grundsteuer oder Anliegen zu Adress- und Namensänderung wenden Sie sich bitte an die VG Mitterfels. Ansprechpartner ist Kämmerer Dominik Pflügl (Tel.: 09961/9400-22,