Bürgerbefragung zu Baugebiet Schmelling II
Die Gemeinde Haselbach plant die Ausweisung eines neuen Baugebietes im Anschluss an das bestehende Baugebiet Schmelling. Erklärtes Ziel der Gemeinde ist es, mit einem aktiven Flächenmanagement vorrangig Baulücken und Leerstände in bestehenden Siedlungsgebieten nutzbar zu machen. Die kurz- und mittelfristig erhebliche Nachfrage nach Wohnraum, vor allem von jungen Menschen aus der Gemeinde, macht aus Sicht des Gemeinderates aber eine Neuerschließung von Bauland unausweichlich.
Bevor der Gemeinderat im Grundsatz über den Zuschnitt des Baugebiets entscheidet, haben die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde im Rahmen einer Befragung die Möglichkeit, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Dazu hat ein Planungsbüro vier verschiedene Varianten eines Bebauungsplanvorentwurfs erarbeitet, die in Bezug auf Größe und Bebauungsdichte die wesentlichen Entscheidungsparameter bei der Gestaltung des Baugebietes widerspiegeln.
Die Entwürfe sind im Folgenden im PDF-Format einsehbar. Bürgerinnen und Bürger haben bis einschließlich 10. Januar 2021 Gelegenheit, mittels eines Fragebogens dazu Stellung zu nehmen. Dazu bitte den Fragebogen herunterladen und ausdrucken. Fragebögen sind außerdem zu den üblichen Sprechzeiten im Haselbacher Rathaus sowie an der Poststelle der VG Mitterfels erhältlich. Wenn Sie eine Meinung zu diesen Plänen haben, beteiligen Sie sich bitte an der Befragung, um dem Gemeinderat eine möglichst differenzierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.
Simon Haas
Erster Bürgermeister
Reine Einfamilienhausbebauung in 2 Bauabschnitten. 40 Parzellen, maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude. Insgesamt maximal 80 Wohneinheiten.
Reine Einfamilienhauslösung mit einer Baureihe südlich der Kuppenlage. Insgesamt 27 Parzellen. Bei maximal 2 Wohneinheiten pro Gebäude insgesamt bis zu 54 Wohneinheiten.
Einfamilienhausbebauung nördlich der Kuppenlage. Südlich davon verdichtete Mehrfamilienhäuser (max. 6 Wohneinheiten). Insgesamt 27 Parzellen mit bis zu 68 Wohneinheiten.
Verdichtete Mehrfamilienhäuser innerhalb Ringerschließung, maximal 4 Wohneinheiten pro Gebäude. Nördlich Spange und südlich Kuppenlage Einfamilienhausbebauung max. 2 Wohneinheiten je Gebäude. 25 Parzellen, insgesamt maximal 74 Wohneinheiten.