Aus Rücksicht: Hecken und Co. zuschneiden
Hecken, Bäume und Sträucher in Wohngebieten ermöglichen ein gutes Wohnklima und sind ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Grundstücksbesitzer seien aber aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass durch überstehende Äste keine Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer gefährdet werden dürfen. Grundsätzlich müssen ein Lichtraumprofil von 2,50 Metern über Geh- und Radwegen und 4,50 Metern über Fahrbahnen und Straßenbanketten sowie ein seitlicher Abstand von 50 Zentimetern zur Verkehrsfläche eingehalten werden. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Bewuchs von Ihrem Grundstück nicht die Sicht der Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt – insbesondere in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sowie auf Verkehrszeichen und Verkehrsspiegel. Sofern Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommen, wird die Gemeinde den Zuschnitt übernehmen und den Eigentümern die Kosten in Rechnung stellen.
Herzlichen Dank für Ihre Beachtung und Kooperation!